„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ (Artikel 5, Grundgesetz)
Ein geordnetes Zusammenleben innerhalb der Schule ist nur dann möglich, wenn die oben stehenden Regeln eingehalten werden.
- Im Einzelnen bedeutet dies für jeden, dass er seine Meinung frei äußern kann, damit aber niemanden verletzen darf.
- Verfasst jemand - auf seiner eigenen Homepage oder der von anderen bzw. in einem Forum - Inhalte, die gegen die Grundsätze des Zusammenlebens verstoßen, ist er dafür verantwortlich.
Er verstößt damit sowohl gegen das Straf- als auch das Schulrecht.
- Es ist einem Schüler grundsätzlich gestattet, eine Homepage zu gestalten, auf der auch andere die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu äußern. Der Betreiber der Homepage ist für die gesamten Inhalte mitverantwortlich. Er muss dafür Sorge tragen, dass Beiträge, die gegen die Grundsätze verstoßen, unverzüglich entfernt werden. Geschieht dies nicht, muss er mit straf- und schulrechtlichen Folgen rechnen.
- Auch eine Nutzungsbedingung oder ein sog. „Disclaimer“, die den Betreiber einer Homepage bzw. eines Forums von den Beiträgen Dritter distanziert, schützt ihn nicht vor dem Schulrecht.
- Zitate (sog. "Stilblüten") von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sind im Allgemeinen erlaubt.
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